Steuertipps für Zahnärzte - Investitionen

Leasing vs. Finanzierung?

Im Rahmen unserer steuerlichen Beratung ist eine immer wiederkehrende Frage, ob Anschaffungen der Praxis geleast oder finanziert werden sollen. Wo liegt hier eigentlich der Unterschied? Beim Leasing wird das Wirtschaftsgut quasi gemietet. Der Leasingnehmer zahlt monatlich eine Leasingrate, die bei ihm steuerlich als Aufwand zu berücksichtigen ist. Nach Beendigung des Leasingzeitraumes hat der Leasingnehmer die Möglichkeit das Wirtschaftsgut wieder zurückzugeben, oder durch Zahlung eines Einmalbetrages, der in der Regel bei Abschluss des Leasingvertrages festgelegt wird, das Wirtschaftsgut zu erwerben. 

Bei der Finanzierung wird das Wirtschaftsgut gekauft und es wird Eigentum des Käufers. Die Anschaffungskosten werden steuerlich auf die festgelegte Nutzungsdauer verteilt und als Abschreibung steuerlich berücksichtigt. Die Zinsen sind ebenfalls als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Bei einer Anschaffung am Ende des Jahres kann dann nur 1/12 der Jahresabschreibung steuerlich geltend gemacht werden.

Wann lohnt sich Leasing?

Ob Leasing und Finanzierung gewählt werden sollte ist eine Einzelfallbetrachtung. Es lässt sich sagen, dass Leasing immer dann sinnvoll ist, wenn nicht noch eine weitere Finanzierung aufgenommen werden soll oder kann. Darüberhinaus besteht beim Leasing die Möglichkeit, ggf. durch eine Leasingsonderzahlung Steuern zu sparen. Ob und inwieweit das möglich ist, ist aber im Einzelfall zu prüfen.

Auch bei einer Finanzierung kann evtl. einen sog. Investitionsabzugsbetrag bereits im Vorjahr steuerlich geltend gemacht werden. D.h. bis zu 50 % der Anschaffungskosten können vorweg als Aufwand berücksichtigt werden. Darüberhinaus ist im Jahr der Anschaffung die Möglichkeit der Sonderabschreibung in Höhe von 20% gegeben.

Sollte eine Investition noch am Ende des Jahres getätigt werden?

Diese Entscheidung muss leider zeitnah getroffen werden. Aufgrund allgemeiner Lieferschwierigkeiten muss eine Bestellung bereits jetzt erfolgen, damit Ende des Jahres noch geliefert werden kann. Die mögliche steuerrelevanten Liefer- und Montagetermin müssen im Vorfeld mit dem Depot abklärt werden. Ob die Anschaffung dann finanziert oder geleast wird, ist w.o. dargestellt eine Einzelfallbetrachtung. Neben dem steuerlichen Effekt der Leasingsonderzahlung bzw. der Sonderabschreibung besteht im Jahr 2022 auch noch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Diese beträgt bis zum 2,5fachen der linearen Abschreibung, maximal 25%.

Allerdings erfolgt die Abschreibung bei Anschaffung im Dezember auch nur zeitanteilig, d.h. 1/12 des Jahresabschreibungsbetrages. Weiterhin kann es evtl. sinnvoll sein, noch in diesem Jahr zu investieren, da das Zinsniveau wieder ansteigt und dies dann auch zu steigenden Leasingraten bzw. zu steigenden Zinsen führen wird. Bei einer Investition noch in diesem Jahr kann man sich die niedrigeren Zinsen sichern.

Anschaffung von Wirtschaftsgütern zum Jahresende – steuerlich sinnvoll?

Grundsätzlich gilt bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern, dass diese über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, d.h. nicht sofort in voller Höhe zu Aufwand führen. Sofern die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter kleiner als EUR 800,00 netto sind, können die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter gleich in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei einer Anschaffung im Dezember.

Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Informationsschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

 

Steuerberater am aegi

Wir sind eine Steuerberatungsgesellschaft in Hannover, die sich auf die Betreuung von Heilberuflern spezialisiert hat. Der Vorteil für Sie ist, dass wir Ihre Sprache sprechen. Wir wissen was es bedeutet, wenn Sie in eine neue Behandlungseinheit investieren müsssen oder die Investition in ein digitales Röntgen ansteht.

Wir betreuen unseren Mandanten bei der Praxisniederlassung, der Praxiserweiterung oder auch der Praxisabgabe. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner.

Silke Varnhorn

Geboren im Oldenburger Münsterland studierte die gelernte Industriekauffrau Silke Varnhorn von 1999 bis 2004 Wirtschaftswissenschaften an der Uni Hannover.

Während der Jahre bei der Beratungsgesellschaft Ernst & Young machte sie 2007 ihren Steuerberater. Ab 2008 engagierte sich die gebürtige Vechtaerin in einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei, ab 2010 als selbstständige Steuerberaterin.

Neben zahlreichen Sportarten wie Joggen, Volleyball, Fahrradfahren und Kitesurfen gehört Silke Varnhorns Liebe der Musik: sie spielt Trompete in einer Big Band sowie das Jagdhorn.

Herwig Porada

Der Wilhelmshavener absolvierte seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten von 1986 bis 1989.

Von 1990 bis 1996 studierte Herwig Porada an den Unis Bielefeld und Hannover Wirtschaftswissenschaften, um ab 1997 in zwei Big-Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Berufserfahrung zu sammeln. Seit 2002 berät er seine Mandanten als selbstständiger Steuerberater.

Zu seinen Leidenschaften zählt der Sport mit Skifahren, Fußball und Windsurfen. Als Musikfan ist Herwig Porada oft bei Konzerten anzutreffen, seine Reisen ziehen ihn in exotische Gefilde.

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