Investitionen in moderne Technologien – doppelt lohnenswert
Der Wachstumsbooster bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch die Chance, die Praxis technisch auf den neuesten Stand zu bringen. Innovative Lösungen wie moderne Dentaleinheiten oder digitale Röntgensysteme steigern die Effizienz und verbessern die Patientenversorgung. Dank der erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten können solche Investitionen wirtschaftlich attraktiver und schneller realisiert werden.
Mit dem Investitionssofortprogramm will die Bundesregierung die Investitionsanreize in Deutschland spürbar verbessern. Die neuen Regelungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Investitionen in moderne Technologien steuerlich zu entlasten. Auch Zahnarztpraxen und Dentallabore profitieren von diesem Wachstumsbooster, da sie neue Technologien und Geräte schneller und effizienter abschreiben können.
Erhebliche Steuerentlastung durch degressive Abschreibung
Der Wachstumsbooster erweitert die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen.
Dadurch lassen sich Investitionen in Praxisausstattung und moderne Technologien deutlich schneller steuerlich geltend machen.
Anschaffungen, die im Zeitraum vom 01. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 in betriebsbereitem Zustand erfolgen, können mit einem degressiven Abschreibungssatz von bis zu 30% pro Jahr abgeschrieben werden.
Dies bedeutet eine erhebliche Steuerentlastung im Vergleich zur bisherigen linearen Abschreibung, die je nach Investitionsgut, beispielsweise nur bei 10% jährlich lag.
Ein Beispiel macht die Unterschiede deutlich:
Bisherige lineare Abschreibung (vor Investitionssofortprogramm):
- AfA 2025: 2.500 Euro (anteilig für 3 Monate, 10% von 100.000 Euro)
- AfA 2026: 10.000 Euro (10 % von 100.000 Euro Anschaffungskosten)
- AfA 2027: 10.000 Euro (10% von 100.000 Euro Anschaffungskosten)
- Summe lineare AfA 3 Jahre: 22.500 Euro
Neue degressive Abschreibung (mit Investitionssofortprogramm):
- AfA 2025: 7.500 Euro (anteilig für 3 Monate, 30% von 100.000 Euro)
- AfA 2026: 27.750 Euro (30% von 92.500 Euro Restwert)
- AfA 2027: 19.425 Euro (30% von 64.750 Euro Restwert)
- Summe degressive AfA 3 Jahre: 54.675 Euro
Fazit: Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung ermöglicht eine zügigere Amortisation von Investitionen. Somit lassen sich in den ersten drei Jahren 54.675 Euro abschreiben, gegenüber nur 22.500 Euro bei linearer Abschreibung. Das entspricht mehr als doppelt so hoher Abschreibung und somit schnellerer steuerlicher Entlastung.
Steuerberater zu Rate ziehen und Investitionsplanung starten.
Die neuen Regelungen eröffnen Zahnarztpraxen und Dentallaboren große Möglichkeiten, steuerlich zu profitieren und gleichzeitig zukunftssicher zu investieren.
Besprechen Sie daher frühzeitig die Vorteile der degressiven Abschreibung mit Ihrem Steuerberater und passen Sie Ihre Investitionsplanung entsprechend an.
Quellen:
- Bundesfinanzministerium - Wachstumsbooster
- Bundesrat - Gesetz für steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- DIP - Expertensuche
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/323, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU & SPD für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland